Menschen verbinden, Erfolge schaffen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung, sofern keine abweichenden Regelungen – etwa in Form eines speziellen Vermittlungsvertrags – getroffen wurden. Sie gelten für sämtliche aktuellen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen im Bereich der Personalvermittlung zwischen GW Personal/Gaby Wanzke als Personaldienstleister und dem Besteller (im Folgenden jeweils einzeln: Kunde, gemeinsam: Parteien). Ziel ist die Vermittlung eines Arbeitnehmers zur Besetzung der durch den Auftrag oder das Auftragsbestätigungsschreiben konkret benannten offenen Stelle.

2. Verschwiegenheit und Datenschutz 

GW Personal erhält für die Durchführung der Personalvermittlung vom Kunden alle notwendigen Informationen, die für die Besetzung der Stelle erforderlich sind. Diese Daten werden von GW Personal vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen des konkreten Vermittlungsauftrags verwendet. Nach Vertragsende werden die jeweiligen Daten gelöscht, und alle vom Kunden bereitgestellten Unterlagen zurückgegeben. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm im Zuge der Personalvermittlung übermittelten Daten von Stellensuchenden ausschließlich für den vorgesehenen Zweck zu nutzen oder zu verarbeiten, zu dem diese rechtmäßig übermittelt wurden. Sobald die Vermittlung abgeschlossen ist, gibt der Kunde die erhaltenen Unterlagen zurück und löscht sämtliche personenbezogenen Daten der Stellensuchenden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Beide Parteien verpflichten sich, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihnen während der Vertragslaufzeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Pflicht zur Vertraulichkeit umfasst auch ausdrücklich als vertraulich bezeichnete Informationen der anderen Partei. Darüber hinaus verpflichten sich die Parteien, sämtliche im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erlangten Unterlagen, Daten sowie anderweitige nicht öffentlich zugängliche Informationen gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt nicht für allgemein zugängliche Informationen oder solche, deren Weitergabe keinen nachweisbaren Nachteil für eine der Parteien darstellt. Die Verschwiegenheitspflicht entfällt, sofern eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht oder Informationen aus rechtlichen Gründen gegenüber Behörden oder Gerichten zur Wahrung von Rechtsansprüchen erforderlich sind. Diese Pflicht zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Vertragsende bestehen. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber GW Personal, die ihm übermittelten personenbezogenen Daten ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verarbeiten und dabei sämtliche datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, wenn der Zweck oder die Rechtsgrundlage für deren Verarbeitung keine weitere Speicherung rechtfertigt und keine gesetzlichen Verpflichtungen zur weiteren Speicherung bestehen. Sollte der Kunde die Daten rechtmäßig für einen anderen Zweck verarbeiten wollen, so ist nicht nur die betroffene Person, sondern auch GW Personal darüber zu informieren. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu ergreifen.

3. Vermittlungshonorar 

Kommt es nach Vorlage des Personalprofils zu einem Vertragsschluss – sei es ein Dienst- oder Arbeitsvertrag – zwischen dem von GW Personal präsentierten Bewerber und dem Kunden oder einem mit diesem rechtlich verbundenen oder wirtschaftlich nahestehenden Unternehmen, wird unwiderlegbar davon ausgegangen, dass dieser Abschluss auf die Vermittlungstätigkeit von GW Personal zurückzuführen ist. In einem solchen Fall steht GW Personal ein Anspruch auf ein Vermittlungshonorar in Höhe von 15% des Bruttojahresgehalts des vermittelten Bewerbers zu. Dieses Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Unter dem Bruttojahresgehalt versteht man das gesamte vertraglich vereinbarte Entgelt, das dem Bewerber beim Kunden zusteht. Dazu zählen insbesondere freiwillige Zulagen, Gratifikationen, 13. und 14. Monatsgehälter. Das Vermittlungshonorar wird fällig ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung zwischen dem Bewerber und dem Kunden oder, falls kein schriftlicher Vertrag vorliegt, mit Beginn der Tätigkeit des Bewerbers beim Kunden. Die Zahlung des Honorars erfolgt ohne Abzüge. Der Kunde ist verpflichtet, GW Personal unverzüglich über den Abschluss eines Dienst- oder Arbeitsvertrages zu informieren. Auf Verlangen von GW Personal muss der Kunde jederzeit schriftliche Angaben über das Datum des Vertragsschlusses, den Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme sowie die Höhe und Zusammensetzung des jeweiligen Bruttojahresgehaltes machen. 

4. Zahlungsfristen

Die Forderungen der GW Personal GmbH sind spätestens binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen, sofern nicht zuvor schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

5. Haftung 

GW Personal übernimmt keinerlei Haftung für die persönliche, körperliche, charakterliche oder fachliche Eignung des Stelleninhabers, den der Kunde infolge einer Vermittlung durch GW Personal auswählt. Mit Abschluss des Arbeitsvertrages bzw. ab dem Arbeitsbeginn liegt die Verantwortung für die Auswahl ausschließlich beim Kunden. GW Personal haftet nicht für Aussagen, Handlungen oder unterlassene Handlungen des Stelleninhabers, die diesem zuzurechnen sind.

 6. Gewährleistung 

Die Arbeitnehmervermittlung erfolgt grundsätzlich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Sollten jedoch während der arbeitsvertraglichen Probezeit unvorhergesehene Umstände eintreten und der Stelleninhaber das Unternehmen des Kunden verlassen, wird GW Personal aus Kulanz und ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung versuchen, einen angemessenen Ersatz zu finden.

7. Begründung sonstiger Vertragsverhältnisse 

Wenn der Kunde anstelle eines regulären Beschäftigungsverhältnisses ein anderes Vertragsverhältnis mit der vermittelten Person eingeht, wie beispielsweise als Freelancer, gelten die allgemeinen Bestimmungen sinngemäß. Das Vermittlungshonorar beträgt hierbei ebenfalls 15% des vereinbarten Bruttojahreseinkommens. Bei einer rein erfolgsabhängigen Vergütungsstruktur und somit fehlender konkreter Bestimmung des Einkommens wird stattdessen eine Pauschale von 10.000 Euro netto vereinbart. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 

8. Schlussbestimmungen 

GW Personal sichert zu, die Zustimmung der vermittelten Person zur Weitergabe personenbezogener Daten an den Kunden einzuholen. Der Kunde bestätigt, dass der beauftragende Mitarbeiter zur Personalvermittlung entsprechend bevollmächtigt und zeichnungsberechtigt ist. Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform für ihre Wirksamkeit. Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall, die unwirksame Regelung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen. 

9. Rechtswahl und Gerichtsstand 

Für die Beziehung zwischen GW Personal und dem Kunden gilt deutsches Recht. Im Falle vertraglicher oder außervertraglicher Streitigkeiten wird Mannheim als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

08/2025

© GW Personal 

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